Bebauungsplan „Am Friedhof“ in der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden, Ortsteil Kottweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur
1. Teiländerung des Bebauungsplanes und Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden in öffentlicher Sitzung am 30.03.2022 die Einleitung des Verfahrens
zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ in der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden, Ortsteil Kottweiler im beschleunigten Verfahren beschlossen hat. In gleicher Sitzung am 30.03.2022 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf der 1.Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden möchte die Ansiedlung eines Arztes ermöglichen und plant zu diesem Zweck ein weiteres Baugrundstück, das unter anderem sowohl für Wohnzwecke wie auch für eine Arztpraxis genutzt werden soll, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ (2010) auszuweisen. Dort ist aktuell eine Parkplatzfläche festgesetzt, um genügend Parkplatzmöglichkeiten bei Beisetzungen zu haben. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass diese Anzahl nicht benötigt wird und eine Reduzierung möglich ist. Da auf dem nördlich zur L366 gelegenen Grundstück bereits eine Physiopraxis eingerichtet werden soll, könnte so auch eine sinnvolle Konzentration gesundheitlicher Angebote geschaffen
werden.

Aus diesen Gründen bedarf es der Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“.
Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ ersetzt den Bebauungsplan „Am Friedhof“ von 2010 lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ (2010) bleiben hiervon unberührt. Dies gilt auch für die örtlichen Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBO Rheinland-Pfalz sowie für die nachrichtliche Übernahme gem. § 9 Abs. 6 BauGB.
Der Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 2.110 qm.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach stellt für das Plangebiet eine Mischbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB teilgeändert. Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 10.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022 während der allgemeinen öffentlichen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Abteilung IV – Bauverwaltung, Zimmer 306, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Eine persönliche Einsichtnahme der zuvor aufgeführten Unterlagen ist während der o.g. Zeiten möglich. Eine telefonische Voranmeldung unter 06371/592-140 wird empfohlen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind. Die aktuellen Regelungen für den Zutritt zum Rathaus sind der Internetseite www.ramstein-miesenbach.de zu entnehmen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach (www.ramstein-miesenbach.de/Verwaltung/Bauleitplanung/Bebauungspläne/Bebauungspläne im Verfahren/ Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden) über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: ulrike.bossung(at)ramstein.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ unberücksichtigt bleiben. Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Kottweiler-Schwanden, den 25.05.2022
gez. Gabriele Schütz
Ortsbürgermeisterin